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CC-Lizenzen
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Redaktion edutags

Wer selbst OER erstellen möchte, greift dabei mehr oder weniger häufig auch auf bereits vorhandenes, mit unterschiedlichen OER-Lizenzen versehenes Material zurück. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn es gilt wichtige Fragen zu beachten: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.

In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden. ; Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten WerkenIn der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.;

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Der Artikel erläutert anhand der TULLU-Regel die Grundprinzipien von Nachweisen bei CC-lizenzierten Materialien und hilft so bei der Erstellung von OER.