Direkt zum Inhalt

NATO-Vertrag, Artikel 5: Stichwort: Bündnisfall - WELT

Annotationen/Kommentare
Tags der Webseite | 18.2.2018 | 12:07

Der entscheidende Passus des Nordatlantikvertrages steht in Artikel 5. Er regelt den Bündnisfall im Falle des Angriffs auf eines der Mitgliedsländer.