In der deutschen Demokratie ist die Macht auf mehr als 80 Millionen Menschen verteilt: Alle Bürger sind für den Staat verantwortlich. Aber wie funktioniert das genau? Wer wählt den Kanzler, wer beschließt die Gesetze? Und wie wird man Verfassungsrich
Der Einsatz von Offene Bildungsmaterialien (Open Educational Resources) bedarf grundlegender Kenntnisse in den Bereichen Urheberrecht und Datenschutz. Mit der Broschüre „Lizenzierung und Nutzung offener Bildungsmaterialien“ hat das Saarländische Ministerium für Bildung und Kultur gemeinsam mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer veröffentlicht, die in den Umgang mit OER einführt und Fundstellen im Netz aufzeigt.
Der Einsatz von Offene Bildungsmaterialien (Open Educational Resources) bedarf grundlegender Kenntnisse in den Bereichen Urheberrecht und Datenschutz. Mit der Broschüre „Lizenzierung und Nutzung offener Bildungsmaterialien“ hat das Saarländische Ministerium für Bildung und Kultur gemeinsam mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer veröffentlicht, die in den Umgang mit OER einführt und Fundstellen im Netz aufzeigt.
Das Anpassen und Verändern von Lehr- und Lernmaterialien ist eine grundlegende pädagogische Eigenschaft. Das Vermischen von eigenen und fremden Inhalten und die Anfertigung digitaler Kopien sind aber rechtlich nicht ohne weiteres zulässig. Open Educational Resources sind genau solche Materialien, die explizit dafür gemacht sind, dass sie kopiert, verändert und weitergegeben werden können.
Jede Gruppe oder Gesellschaft hat, damit das Zusammenleben funktioniert, bestimmte Werte (oder Grundwerte). Das sind erstrebenswerte Zustände, die das Leben in dieser Gruppe für den einzelnen angenehm machen und die das Funktionieren und den Erhalt der Gruppe (oder Gesellschaft) gewährleisten. In unserem Gesellschaftssystem gelten als solche Werte z.B. Meinungsfreiheit, Erhaltung der Gesundheit, Versorgung der Kranken, Ausbildung der Jugend, Gleichberechtigung, Wirtschaftswachstum usw.
V. bezeichnet Staatsorgane, deren Aufgaben und Kompetenzen in der Verfassung (in DEU dem Grundgesetz (GG)) niedergelegt sind. Es wird zwischen ständigen und nicht ständigen V. (auch: Oberste Bundesorgane)...