Das Handy bietet unzählige Möglichkeiten, auf die sich Schüler/innen im Alltag eingestellt haben. Trotzdem ist das Handy aus verschiedenen Gründen in vielen niedersächsischen Schulen durch ein Handynutzungsverbot aus dem Schulalltag verbannt worden. Den Schüler/innen muss klar werden, an welchen Stellen mit dem Handy ggf. aus Unwissenheit, teilweise aber auch mit Vorsatz im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevante Verstöße begangen werden.
In der geplanten Doppelstunde setzen sich die Schüler/innen mit dem Umgang mit privaten Daten auseinander. Es wird häufig beobachtet, dass zahlreiche Menschen, insbesondere im Internet, bereitwillig und unbewusst sehr persönliche Daten preisgeben. Vielen ist dabei jedoch nicht klar, dass dies eine Art Geschäftsbeziehung ist, die sie eingehen. Bei Jugendlichen findet dies in erster Linie in den sog. sozialen Netzwerken „SchülerVZ“ und „Facebook“ statt. Diese Netzwerke ermöglichen ihren Nutzern untereinander in Kontakt zu treten, Informationen und Unterhaltsames (Spiele, Videos, Links etc.) auszutauschen. Jugendliche nutzen soziale Netzwerke vor allem, um in Kontakt mit anderen Nutzern zu treten, die sie aus ihrem „echten“ Leben kennen, also aus der Schule, dem Sportverein oder aus dem Stadt- oder Ortsteil.
Im Zusammenhang mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen erwerben die Schüler/innen in dieser Unterrichtseinheit auch die geforderten prozessbezogenen Kompetenzen (Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz).[1] So analysieren die Jugendlichen fiktive SchülerVZ-Profile und erarbeiten die Bedeutung und Unterschiede von Online- und Offline-Freundschaften (Analysekompetenz). Die Schüler/innen bewerten die dargestellten Informationen in den fiktiven SchülerVZ-Profilen und beurteilen, welche Informationen (bedenkenlos) veröffentlicht werden können und welche negativen Konsequenzen sich ergeben könnten. Gemeinsam wird erarbeitet, wer von den veröffentlichten Daten profitiert (Urteilskompetenz). In einem letzten Schritt wird überlegt, wie man seine persönlichen Daten schützen kann (Handlungskompetenz).
In sozialen Netzwerken eskalieren Diskussionen zwischen Schüler/innen u.U. mit weitreichenden Folgen für den Schulalltag. Hierbei ist häufig von Cybermobbing die Rede, auch wenn bei genauem Hinsehen ursprünglich nicht die Absicht bestand, jemanden zu „mobben“, gibt es Verhaltensweisen, die in ihrer Wirkung verletzend sein können. Darüber hinaus ist festzustellen, dass viele Schüler/innen den Begriff „Mobbing“ sehr inflationär verwenden, und gewöhnlicher Streit bzw. normales Ärgern vorschnell als Mobbing bezeichnet werden.
Die Lernenden sollen sich insbesondere mit Grenzsituationen zwischen unbedachtem und gezieltem, boshaftem Bloßstellen auseinandersetzen und so die Tragweite ihres Handels im Internet begreifen. Im Zentrum steht dabei eine produktionsorientiert angelegte Auseinandersetzung mit einem Fallbeispiel, bei dem sie insbesondere erarbeiten, wie sich Nutzer in (subjektiv empfundenen) Mobbingfällen verhalten können und welche Rolle die Klassengemeinschaft dabei im Internet spielt.
Computerspiele gehören zum Medienalltag von Schüler/innen. Sie spielen offline und online ab dem 7. Lebensjahr. Das Medium wird kaum hinterfragt, Mediennutzungsgewohnheiten kaum reflektiert. Seitdem der deutsche Kulturrat 2008 das Computerspiel als Kulturgut anerkannte, sollte es mehr Beachtung im Unterricht finden und insbesondere der Medienalltag von Schüler/innen thematisiert werden. Ein solches Handeln hilft mit, dass Schüler/innen ihre eigene Mediennutzung reflektieren und zum anderen bietet es eine Chance, die Medieninteressen von Schüler/innen ernst zu nehmen. Für diese Unterrichtsreihe braucht die Lehrkraft keine Computerspielkenntnisse. Die ausgewählten Materialien reichen aus, um durch die einzelnen Unterrichtseinheiten zu führen. Die Unterrichtsreihe wird jedoch stark vom Expertenwissen der Schüler/innen getragen.