Dreh-Diktate Druckschrift
SCHUBERT-Verlag: Online-Aufgaben und Übungen Deutsch als Fremdsprache
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Deutschunterricht, Fachdidaktik Deutsch, Unterrichtsplanung, Unterrichtsgestaltung, Literaturdidaktik, Sprachdidaktik, Schreibdidaktik, Mediendidaktik, Unterrichtsmethoden, Lehrerausbildung
DaF Materialien für Deutschlehrer zu finden ist nicht schwer. Mein Mann und ich unterrichten Deutsch als Fremdsprache in der Tschechischen Republik. Deshalb suchen wir im Internet immer nach guten Materialien. Wir waren überrascht, wie viele hervorragende Webseiten es gibt. Aber wie findet man sich im Dschungel des Internetangebotes zurecht? Es ist wichtig all die guten Seiten mit DaF/DaZ Material wiederzufinden.
So entstand die Idee, alle diese hervorragenden Webseiten zu kategorisieren. Sie stehen nun Deutschlehrern zur Verfügung.
<p><strong>Quassel Bingo<br>Deutsch - Erzählen und Zuhören<br>2. - 4. Klasse</strong><strong></strong></p><p>Einigen Kindern fällt es schwer frei zu sprechen. Gibt man ihnen ein Thema vor, fällt es ihnen schon leichter. Macht man nun ein Spiel daraus, haben sie möglicherweise noch Spaß daran. Das Zuhören muss meiner Meinung nach immer wieder geübt werden. Um beides zu kombinieren, hat mich das Spiel Quassel - Bingo inspiriert.</p><p>Es läuft so ab:<br>Ein Schüler ist der Erzähler und muss zu einem vorgegebenen Thema so viel erzählen wie er kann. Die Zuhörer erhalten ein Bingofeld. Immer, wenn der Erzähler zufällig ein Wort erwähnt, wird es gestrichen. Welches Team zuerst Bingo hat, gewinnt.</p><p>Es kann in Gruppen (Gruppe gegen Gruppe) oder auch Paarweise gespielt werden.</p><p>Es wird gut zugehört, viel gesprochen und die Fantasie / Erinnerung angeregt. Einige Themen habe ich vorgegeben aber auf dem blanko Blatt können selbst Quassel - Bingos erstellt werden.</p><p>Umfang: 5 Themen Bingo Vorlagen, 1 blanko Vorlage </p><p>Sie (Kunde) stimmen der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrags erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB ).<br></p>