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School IT
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Mein Kind ist bei Facebook - Tipps für Eltern - BuchcoverZusammen mit Thomas Pfeiffer hat Jöran ein Buch geschrieben. Es heißt ”Mein Kind ist bei Facebook. Tipps für Eltern” . Spiegel Online schreibt darüber: “Düstere Warnungen sind in Deutschland oft das Erfolgsrezept für Erziehungsratgeber mit Medienthemen. Ein Bestseller wird “Mein Kind ist bei Facebook” also vielleicht nicht: Das Buch setzt auf Pragmatismus statt Panik. Gut so.”

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For schools that are about to deploy the iPad as their main mobile learning device, there’s wisdom to be learned from others who’ve gone down that road. At Marin Country Day School in Corte Madera, Calif., the first year of a pilot iPad program for sixth-graders has just ended, and some clear lessons have emerged. Here are some tips to help smooth the transition.

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Computerspiele gehören zum Medienalltag von Schüler/innen. Sie spielen offline und online ab dem 7. Lebensjahr. Das Medium wird kaum hinterfragt, Mediennutzungsgewohnheiten kaum reflektiert. Seitdem der deutsche Kulturrat 2008 das Computerspiel als Kulturgut anerkannte, sollte es mehr Beachtung im Unterricht finden und insbesondere der Medienalltag von Schü­ler/innen thematisiert werden. Ein solches Handeln hilft mit, dass Schüler/innen ihre eigene Mediennutzung reflektieren und zum anderen bietet es eine Chance, die Medieninteressen von Schüler/innen ernst zu nehmen. Für diese Unterrichtsreihe braucht die Lehrkraft keine Computer­spielkenntnisse. Die ausgewählten Materialien reichen aus, um durch die einzelnen Unterrichtseinheiten zu führen. Die Unterrichtsreihe wird jedoch stark vom Expertenwissen der Schüler/innen getragen.

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In der geplanten Doppelstunde beschäftigen sich die Schüler/innen mit wesentlichen Aspekten zu den juristischen Themen „Urheberrecht“, „Recht am eigenen Bild“ und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“.

Mit Hilfe eines Rollenspiels und der daran anschließenden Diskussion beschreiben die Schü­ler/innen Probleme, die sich aus der unüberlegten und/oder unerlaubten Verbreitung und Veröf­fentlichung von Bildern ergeben können. Die Schüler/innen lernen die rechtlichen Aspekte wie „Urhebergesetz“, „Recht am eigenen Bild“ und das Gesetz zur „Veröffentlichung des höchstper­sönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ kennen. Weiterhin erarbeiten sie, welche juristischen und ethischen Konsequenzen die unüberlegte und/oder unerlaubte Veröffentli­chung von Bildern haben kann. Sie erkennen, dass ein einmal ins Internet eingestell­tes Bild sich schnell verbreitet und häufig nicht mehr zurückgeholt bzw. gelöscht werden kann. Mit Hilfe dieser Erkenntnis erarbeiten die Schüler/innen Tipps, was sie bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos beachten müssen und entwickeln Lösungsstrategien, wie sie sich ge­gen den Missbrauch ihrer eigenen Daten schützen können.

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Das Handy bietet unzählige Möglichkeiten, auf die sich Schüler/innen im Alltag eingestellt ha­ben. Trotzdem ist das Handy aus verschiedenen Gründen in vielen niedersächsischen Schulen durch ein Handynutzungsverbot aus dem Schulalltag verbannt worden. Den Schüler/innen muss klar werden, an welchen Stellen mit dem Handy ggf. aus Unwissenheit, teilweise aber auch mit Vorsatz im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevante Verstöße begangen werden.

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In der geplanten Doppelstunde setzen sich die Schüler/innen mit dem Umgang mit privaten Da­ten auseinander. Es wird häufig beobachtet, dass zahlreiche Menschen, insbesondere im Inter­net, bereitwillig und unbewusst sehr persönliche Daten preisgeben. Vielen ist dabei jedoch nicht klar, dass dies eine Art Geschäftsbeziehung ist, die sie eingehen. Bei Jugendlichen findet dies in erster Linie in den sog. sozialen Netzwerken „SchülerVZ“ und „Facebook“ statt. Diese Netzwerke ermöglichen ihren Nutzern untereinander in Kontakt zu treten, Informationen und Unterhalt­sames (Spiele, Videos, Links etc.) auszutauschen. Jugendliche nutzen soziale Netzwerke vor al­lem, um in Kontakt mit anderen Nutzern zu treten, die sie aus ihrem „echten“ Leben kennen, also aus der Schule, dem Sportverein oder aus dem Stadt- oder Ortsteil.

Im Zusammenhang mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen erwerben die Schüler/innen in die­ser Unterrichtseinheit auch die geforderten prozessbezogenen Kompetenzen (Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz).[1] So analysieren die Jugendlichen fiktive SchülerVZ-Profile und erarbei­ten die Bedeutung und Unterschiede von Online- und Offline-Freundschaften (Analyse­kompetenz). Die Schüler/innen bewerten die dargestellten Informationen in den fiktiven Schü­lerVZ-Profilen und beurteilen, welche Informationen (bedenkenlos) veröffentlicht werden kön­nen und welche negativen Konsequenzen sich ergeben könnten. Gemeinsam wird erarbeitet, wer von den veröffentlichten Daten profitiert (Urteilskompetenz). In einem letzten Schritt wird überlegt, wie man seine persönlichen Daten schützen kann (Handlungskompetenz).