In der geplanten Doppelstunde setzen sich die Schüler/innen mit dem Umgang mit privaten Daten auseinander. Es wird häufig beobachtet, dass zahlreiche Menschen, insbesondere im Internet, bereitwillig und unbewusst sehr persönliche Daten preisgeben. Vielen ist dabei jedoch nicht klar, dass dies eine Art Geschäftsbeziehung ist, die sie eingehen. Bei Jugendlichen findet dies in erster Linie in den sog. sozialen Netzwerken „SchülerVZ“ und „Facebook“ statt. Diese Netzwerke ermöglichen ihren Nutzern untereinander in Kontakt zu treten, Informationen und Unterhaltsames (Spiele, Videos, Links etc.) auszutauschen. Jugendliche nutzen soziale Netzwerke vor allem, um in Kontakt mit anderen Nutzern zu treten, die sie aus ihrem „echten“ Leben kennen, also aus der Schule, dem Sportverein oder aus dem Stadt- oder Ortsteil.
Im Zusammenhang mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen erwerben die Schüler/innen in dieser Unterrichtseinheit auch die geforderten prozessbezogenen Kompetenzen (Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz).[1] So analysieren die Jugendlichen fiktive SchülerVZ-Profile und erarbeiten die Bedeutung und Unterschiede von Online- und Offline-Freundschaften (Analysekompetenz). Die Schüler/innen bewerten die dargestellten Informationen in den fiktiven SchülerVZ-Profilen und beurteilen, welche Informationen (bedenkenlos) veröffentlicht werden können und welche negativen Konsequenzen sich ergeben könnten. Gemeinsam wird erarbeitet, wer von den veröffentlichten Daten profitiert (Urteilskompetenz). In einem letzten Schritt wird überlegt, wie man seine persönlichen Daten schützen kann (Handlungskompetenz).
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Das Handy bietet unzählige Möglichkeiten, auf die sich Schüler/innen im Alltag eingestellt haben. Trotzdem ist das Handy aus verschiedenen Gründen in vielen niedersächsischen Schulen durch ein Handynutzungsverbot aus dem Schulalltag verbannt worden. Den Schüler/innen muss klar werden, an welchen Stellen mit dem Handy ggf. aus Unwissenheit, teilweise aber auch mit Vorsatz im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevante Verstöße begangen werden.